Kursbedingungen
Regeln und Konditionen für die Erwachsenenkurse
1. Kursangebot
Aktuell werden zwei regelmäßige Schauspielkurse für Erwachsene ab 18 Jahren angeboten: ein Nachmittagskurs am Donnerstag von 16:30-18:30 Uhr und ein Abendkurs am Donnerstag von 19:00-21:00 Uhr.
2. Unterrichtsort
Der Unterricht findet im theatrio, Großer Kolonnenweg 5, 30163 Hannover statt.
3. Kursumfang
Der Kurs findet an ca. 40 Unterrichtswochen im Jahr statt. Ein regulärer Termin umfasst 2 Zeitstunden. Zusätzlich können nach Absprache Endproben, Aufführungsproben oder Sondertermine stattfinden.
4. Preisberechnung
Die Kursgebühr beträgt 89,25 € pro Monat inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Berechnung basiert auf ca. 90 Unterrichtsstunden pro Jahr zu 11,90 € pro Stunde. Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag von 1.071,00 €, der auf 12 gleiche Monatsbeiträge verteilt wird.
5. Ferien und unterrichtsfreie Zeiten
In den niedersächsischen Schulferien findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt. Ausnahmen, Sondertermine oder Proben können gesondert vereinbart werden.
6. Probestunde
Eine Probestunde ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Kurs, Gruppe, Raum und Arbeitsweise kennenzulernen.
7. Vertragsschluss
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich durch den unterzeichneten Kursvertrag zustande. Eine Anfrage über die Website und die Teilnahme an einer Probestunde sind noch kein Vertragsschluss.
8. Fehlzeiten
Fehlt eine teilnehmende Person, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder individuelle Nachholung. Die monatliche Kursgebühr bleibt fällig.
9. Ausfall und Nachholung
Fällt ein Termin durch den Anbieter aus, wird ein Ersatztermin angeboten oder der Termin wird nachgeholt. Die konkrete Abstimmung erfolgt mit der Gruppe.
10. Kündigung
Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail an members@schauspielkurs-hannover.de.
11. Verhältnis zu AGB und Vertrag
Diese Kursbedingungen ergänzen die AGB und den individuellen Kursvertrag. Bei Widersprüchen gilt vorrangig die individuell getroffene Vereinbarung, soweit sie wirksam ist.